Unfall, was nun?

    Unfallgutachten für 0 Euro
    wir kümmern uns!

    Unverschuldeter Verkehrsunfall? Nur ein unabhängiges Unfallgutachten lässt Sie schnell und maximal entschädigt wieder durchstarten.

    5.0Google Bewertungen
    Kfz-Gutachter bei der Unfallbegutachtung

    0 €

    für Sie bei Fremdverschulden

    So einfach geht's

    Unfallgutachten in 4 Schritten

    01

    Soforthilfe am Unfallort

    Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an – wir leiten Sie durch alle wichtigen Schritte und übernehmen ab sofort die Organisation.

    02

    Schadensaufnahme vor Ort

    Wir kommen zu Ihnen – an den Unfallort, zur Werkstatt oder nach Hause. Die Begutachtung dauert ca. 30–60 Minuten.

    03

    Gutachten in 24h

    Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Ihr gerichtsfestes Gutachten mit allen relevanten Werten für die Schadensregulierung.

    04

    Reparatur oder Auszahlung

    Wir begleiten die Schadensregulierung bis zum Ende – ob fachgerechte Reparatur oder fiktive Abrechnung, Sie entscheiden.

    Soforthilfe nach Unfall erwünscht?

    Sie müssen NICHT auf die gegnerische Versicherung warten.

    Jetzt anrufen

    Definition

    Was ist ein Unfallgutachten?

    Ein Unfallgutachten (Schadengutachten) dient der Versicherungsregulierung von Unfallschäden. Als Geschädigter dürfen Sie Ihr Unfallgutachten selbst in Auftrag geben – unabhängig von der gegnerischen Versicherung.

    Das Gutachten ist dank lückenloser Fotodokumentation beweissichernd und enthält alle wichtigen Regulierungswerte: Reparaturkosten, Wirtschaftlichkeitsprüfung, unfallbedingte Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung. Bei Totalschaden werden Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt.

    Wir erstellen Gutachten für:

    PKW aller Art
    Zweiräder (Motorrad, Roller, Mofa)
    Wohnwagen & Wohnmobile
    Transporter & Lieferwagen
    LKW & Anhänger
    Oldtimer & Youngtimer
    Kfz-Gutachter AVG Ingenieurbüro
    Sachverständiger AVG Ingenieurbüro

    Ihre Rechte

    Ihre Rechte als Geschädigter gemäß §249 BGB

    Diese Ansprüche können Sie nur mit unparteiischem Schadensmanagement durchsetzen. Die Gegenseite wird keinen dieser Posten von sich aus ansprechen!

    Keine Gutachterkosten bei klarer Schuldfrage
    Freie Gutachterwahl – kein TÜV-Zwang
    Kein Weisungsrecht der Versicherung beim Schadensmanagement
    Keine Kosten für Anwalt zur Abwehr von Kürzungen
    Recht auf Reparatur oder Auszahlung (fiktive Abrechnung)
    Nutzungsausfall oder Mietwagen während Werkstattaufenthalt
    Erstattung einer Auslagenpauschale (ca. 25–30 €)
    Schadensersatz für unfallbedingte Wertminderung
    Unfallwagen unter 3 Jahre: Reparatur in Markenwerkstatt (BGH)
    Schmerzensgeld bei unfallbedingter Verletzung
    Übernahme von Heilungskosten & Verdienstausfall
    Übernahme von Abschleppkosten, Standkosten & Verbringungskosten

    Unterschiede

    Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag

    Die Unterschiede sind bares Geld wert!

    Kostenvoranschlag
    Unfallgutachten
    Reparaturkosten
    Nur Reparaturkosten
    Geht weit über Reparaturkosten hinaus
    Wertminderung
    Keine Wertminderung
    Beziffert merkantile Wertminderung
    Nutzungsausfall
    Nicht enthalten
    Nutzungsausfallentschädigung enthalten
    Beweissicherung
    Keine Beweissicherung
    Gerichtsfeste Beweissicherung
    Kostenrisiko
    Risiko bei Schadensausweitung
    Kein Kostenrisiko für Geschädigte
    Wirtschaftlichkeit
    Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung
    Prüft Totalschaden & 130%-Regel
    Reparaturkosten
    KVNur Reparaturkosten
    GAGeht weit über Reparaturkosten hinaus
    Wertminderung
    KVKeine Wertminderung
    GABeziffert merkantile Wertminderung
    Nutzungsausfall
    KVNicht enthalten
    GANutzungsausfallentschädigung enthalten
    Beweissicherung
    KVKeine Beweissicherung
    GAGerichtsfeste Beweissicherung
    Kostenrisiko
    KVRisiko bei Schadensausweitung
    GAKein Kostenrisiko für Geschädigte
    Wirtschaftlichkeit
    KVKeine Wirtschaftlichkeitsprüfung
    GAPrüft Totalschaden & 130%-Regel

    Wichtige Informationen

    Professionelle Unterstützung für Ihren Unfallschaden

    Freie Sachverständigenwahl

    Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten sind erstattungspflichtig – auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen bestellt hat.

    Beweissicherung

    Eine umfassende Beweissicherung sichert Ihre Schadensersatzansprüche und ermöglicht eine vollständige, korrekte Schadensbehebung.

    Wertminderung belegen

    Ein Gutachten belegt Ihren Wertminderungsanspruch – den viele Autofahrer ohne Sachverständigen komplett verlieren.

    Freie Werkstattwahl

    Sie können Ihre Werkstatt frei wählen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie behalten die volle Kontrolle über den Reparaturprozess.

    Fiktive Abrechnung

    Sie können sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung.

    Nutzungsausfallentschädigung

    Für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu – alternativ ein Mietwagen auf Kosten der Gegenseite.

    Rechtliche Unterstützung

    Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Verkehrsrechtsanwalt – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

    Eigene Schadensabwicklung

    Behalten Sie die Kontrolle. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung steuern – ein unabhängiger Sachverständiger unterstützt Sie.

    Offenlegung beim Verkauf

    Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden transparent und schützt Sie bei einem späteren Fahrzeugverkauf vor Rückforderungen.

    FAQ

    Häufige Fragen zum Unfallgutachten

    Wann benötige ich einen Kfz-Gutachter?+
    Bei jedem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über ca. 750 € ist ein unabhängiges Gutachten empfehlenswert. Es sichert Ihre Ansprüche vollständig ab – anders als ein bloßer Kostenvoranschlag.
    Was kostet mich das Gutachten?+
    Bei einem unverschuldeten Unfall: 0 €. Die Kosten werden vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
    Warum reicht ein Kostenvoranschlag nicht?+
    Ein Kostenvoranschlag erfasst nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten berücksichtigt zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wirtschaftlichkeitsprüfung und dient als gerichtsfester Beweis.
    Was tue ich bei einem Kaskoschaden?+
    Auch bei einem Kaskoschaden kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die Versicherung den Schaden vollständig reguliert. Die Kosten werden dann ggf. nicht übernommen.
    Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?+
    Die Begutachtung vor Ort dauert ca. 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten mit allen Werten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
    Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?+
    Nein. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen oder Ihr Gutachten ablehnen.
    Was ist eine fiktive Abrechnung?+
    Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Reparaturkosten (netto, ohne MwSt.) auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld können Sie frei verwenden.
    Was ist die 130%-Regelung?+
    Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen, auch wenn die Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen – vorausgesetzt, die Reparatur wird durchgeführt und Sie fahren das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

    Unser Einsatzgebiet

    Alle Standorte

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